Arbeitszeitbetrug

Arbeitszeitbetrug ist eine schwere Pflichtverletzung und kann eine fristlose Kündigung nach sich ziehen. Eine solche musste eine Arbeitnehmerin hinnehmen, die sich für eine 10-minütige Kaffee-Pause im gegenüberliegenden Lokal mit jemandem traf, ohne sich dafür beim Zeiterfassungssystem auszustempeln. Einer Kollegin erzählte die Angestellte vorher, sie ginge in den Keller. Selbst als sie vom Arbeitgeber erwischt und zur Rede gestellt wurde, stritt sie den Café-Besuch während der Arbeitszeit zuerst noch ab.

Darauf folgte die fristlose Kündigung des Arbeitgebers. Die Arbeitnehmerin verklagte ihren Ex-Chef ohne Erfolg. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm bestätigte im Revisionsverfahren, dass auch eine einmalige, kurzfristige Abwesenheit von 10 Minuten auf Arbeitszeit eine schwerwiegende Pflichtverletzung sei und eine fristlose Kündigung rechtfertige.

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