Abschiebungskosten bei Arbeitnehmern
Teuer zu stehen kam einen Arbeitgeber in der Baubranche der Einsatz eines Albaners, der nicht nur an Fiskus und Sozialversicherung vorbei, sondern auch ohne Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für den Bauunternehmer tätig war. Nach dem die Zollbeamten den Schwarzarbeiter bei einer Kontrolle aufgegriffen hatten, wurde er in Sicherungshaft genommen und kurz darauf in sein Heimatland abgeschoben. Der zuständige Landkreis verpflichtete den Unternehmer zur Erstattung der Abschiebungskosten.
Die dagegen gerichtete Klage hatte keinen Erfolg. Das VWG (Verwaltungsgericht) Koblenz sah es als erwiesen an, dass der Arbeitgeber für die Kosten der Abschiebung aufgrund der Schwarzarbeit hafte und daher auch die Kosten für die Abschiebung zahlen müsse.