Abfindung und Fünftelregelung

Abfindung und Fünftelregelung

Abfindungen und Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten mussten bisher im Lohnsteuerabzugsverfahren mit der sogenannten Fünftelungsregelung besteuert werden, wenn die Voraussetzungen dafür vorlagen. Diese mussten vom Arbeitgeber geprüft werden, was unter Umständen aufwendig werden konnte.

Mit dem Wachstumschancengesetz wurde diese Regelung gestrichen. Die Vergünstigung gibt es ab 01.01.2025 ausschließlich im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung. Gegebenenfalls muss der Arbeitnehmer freiwillig eine Steuererklärung abgeben, sofern er nicht aus anderen Gründen dazu verpflichtet ist. Der Arbeitgeber muss den im Bruttolohn enthaltenen Betrag zusätzlich separat in der Lohnsteuerbescheinigung angeben.

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