
2. Betriebsrentenstärkungsgesetz
Das Bundeskabinett hat am 18.09.2024 den Regierungsentwurf des 2. Betriebsrentenstärkungsgesetzes beschlossen, das voraussichtlich im April 2025 in Kraft treten soll.
Während Tarifbranchen in dem Papier das Nachsehen haben und die Möglichkeit von Betriebsvereinbarungen für diese erschwert werden sollen, sind verbesserte Regelungen für das Sozialpartnermodell und für die Förderung der betrieblichen Altersvorsorge für Geringverdiener geplant. Hinzu kommen Erleichterungen im Finanzaufsichtsrecht und der Auszahlung von Betriebsrenten.
Mit dem Sozialpartnermodell sollen die Handlungsoptionen nicht tarifgebundener Arbeitgeber gestärkt werden und so die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge für kleinere Unternehmen verbessert werden.
Außerdem soll die Einkommensgrenze auf 3 % der allgemeinen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung angehoben werden und beträgt für 2024 demnach 2.718 Euro und für 2024 laut geplanten Zahlen 2.898 Euro. Der maximale Zuschuss soll entsprechend auf 1.200 Euro erhöht werden. Der maximale Förderbetrag beträgt folglich 360 Euro.